Lehrkräfte & Dozenten
Hohes RisikoLehrkräfte auf Honorarbasis sind eine der am häufigsten betroffenen Berufsgruppen.
Honorar-Lehrkräfte an Volkshochschulen, Sprachschulen, Musikschulen und Bildungsträgern gehören zu den am stärksten von Scheinselbstständigkeit betroffenen Gruppen. Mehrere BSG-Urteile haben dies bestätigt.
Warum besonders riskant? - Feste Stundenpläne = zeitliche Weisungsgebundenheit - Räume und Material des Bildungsträgers = Eingliederung - Lehrpläne/Curricula = fachliche Weisungsgebundenheit - Oft nur ein Auftraggeber = wirtschaftliche Abhängigkeit
Typische Situation
Typisch: Dozent unterrichtet 20h/Woche an einer VHS, feste Zeiten, vorgegebener Lehrplan, nur dieser eine Auftraggeber.
Branchenspezifische Risiken
- ⚠Feste Stundenpläne und Raumbelegung
- ⚠Curricula und Lehrpläne des Bildungsträgers
- ⚠Nutzung der Räume und Materialien
- ⚠Vertretungspflicht bei Krankheit
- ⚠Benotungspflichten nach Vorgaben
- ⚠Teilnahme an Lehrerkonferenzen
Schutzmaßnahmen
- ✓Eigene Lehrmaterialien entwickeln und einsetzen
- ✓An mehreren Bildungseinrichtungen gleichzeitig unterrichten
- ✓Eigene Kursangebote (VHS, privat) aufbauen
- ✓Vertretung durch eigene Subunternehmer ermöglichen
- ✓Freie Methodenwahl vertraglich sichern
- ✓Statusfeststellung bei DRV beantragen
Typische Probleme
- •BSG-Urteil 2022: Viele VHS-Dozenten sind abhängig beschäftigt
- •Bildungsträger zahlen Nachforderungen, kürzen dann Honorare
- •Dozenten verlieren faktisch den Auftrag nach Feststellung
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Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.