DRV-Kriterien der Scheinselbstständigkeit
Die Deutsche Rentenversicherung und das Bundessozialgericht prüfen diese Kriterien, um Scheinselbstständigkeit festzustellen. Je mehr Indikatoren zutreffen, desto höher das Risiko.
Weisungsgebundenheit
Weisungsgebundenheit
Der Auftraggeber bestimmt, wann, wo und wie gearbeitet wird — wie bei einem Arbeitnehmer.
Mehr erfahren →Arbeitszeit und Zeitvorgaben
Feste Arbeitszeiten oder Kernarbeitszeiten — wer nicht frei über seine Zeit verfügt, ist weisungsgebunden.
Mehr erfahren →Arbeitsort und Anwesenheitspflicht
Pflicht zur Arbeit in den Räumen des Auftraggebers — ohne sachlichen Grund ein starker Indikator.
Mehr erfahren →Arbeitsmethode und fachliche Weisungen
Der Auftraggeber gibt detaillierte Anweisungen zu Arbeitsmethoden und Prozessen.
Mehr erfahren →Eingliederung
Eingliederung in den Betrieb
Der Freelancer ist in die betriebliche Organisation eingegliedert — wie ein Mitarbeiter.
Mehr erfahren →Team-Integration
Integration in feste Teams — wenn der Freelancer von Angestellten nicht zu unterscheiden ist.
Mehr erfahren →Vorherige Anstellung beim Auftraggeber
Dieselbe Tätigkeit vorher als Angestellter — ein massiver Risikofaktor.
Mehr erfahren →Unternehmerisches Risiko
Wirtschaftliche Abhängigkeit
Wirtschaftliche Abhängigkeit
Über 83% des Umsatzes von einem Auftraggeber — die 5/6-Grenze nach SGB VI.
Mehr erfahren →Vergütungsform
Gehaltsähnliche monatliche Pauschalvergütung statt projektbasierter Bezahlung.
Mehr erfahren →Die 5/6-Grenze (83%)
Wer über 83% seines Umsatzes von einem Auftraggeber bezieht, gilt als arbeitnehmerähnlich selbstständig.
Mehr erfahren →Verfahren
Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.