Vorherige Anstellung beim Auftraggeber
Dieselbe Tätigkeit vorher als Angestellter — ein massiver Risikofaktor.
Wenn ein Freelancer zuvor beim selben Auftraggeber angestellt war und nun dieselbe oder eine sehr ähnliche Tätigkeit als Selbstständiger ausübt, ist das ein massiver Risikofaktor.
Die DRV prüft besonders streng: - Wurde die Stelle nach der Kündigung als Freelancer-Position ausgeschrieben? - Hat sich an der tatsächlichen Tätigkeit etwas geändert? - Sitzt der Freelancer am selben Platz, im selben Team?
Das BSG hat entschieden: Eine bloße Umdeklarierung von "angestellt" auf "selbstständig" ohne tatsächliche Änderung der Arbeitsbedingungen ändert nichts am Arbeitnehmerstatus.
Indikatoren für Scheinselbstständigkeit
- ⚠Dieselbe Tätigkeit wie als Angestellter
- ⚠Selbes Team, selber Platz, selbe Aufgaben
- ⚠Kurzer Zeitabstand zwischen Anstellung und Freelancer-Start
Indikatoren für echte Selbstständigkeit
- ✓Andere Rolle/Abteilung
- ✓Wesentlich andere Tätigkeit
- ✓Langer Zeitabstand (>2 Jahre)
Rechtsgrundlagen
- BSG, 31.03.2017, B 12 R 7/15 R
Beispiele
Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.