Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)

Das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund ist das offizielle Verfahren, um verbindlich klären zu lassen, ob eine selbstständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Vorteile

  • ✓ Rechtssicherheit für beide Seiten
  • ✓ Schutz vor rückwirkender Nachforderung ab Antragsdatum
  • ✓ Möglichkeit, Zusammenarbeit vorher anzupassen
  • ✓ Kostenlos

Risiken

  • ⚠ Dauer: 6–12 Monate
  • ⚠ Ergebnis ist bindend — auch wenn negativ
  • ⚠ Kann Betriebsprüfung beim Auftraggeber auslösen
  • ⚠ Auftraggeber kann Zusammenarbeit beenden

Ablauf des Verfahrens

1

Antrag stellen

Antrag bei der Clearingstelle der DRV Bund. Kann durch Auftragnehmer, Auftraggeber oder beide gemeinsam gestellt werden.

Tipp: Ein gemeinsamer Antrag signalisiert Kooperationsbereitschaft und kann das Verfahren beschleunigen.

2

Fragebogen ausfüllen

Beide Seiten erhalten einen umfangreichen Fragebogen zu den tatsächlichen Umständen der Zusammenarbeit.

Tipp: Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben sind entscheidend. Die DRV prüft die tatsächliche Durchführung, nicht den Vertragswortlaut.

3

Anhörung

Die DRV wertet die Fragebögen aus und hört beide Seiten an. Ggf. werden zusätzliche Unterlagen angefordert.

Tipp: Verträge, Rechnungen und Kommunikationsnachweise bereithalten.

4

Bescheid

Die DRV erlässt einen Bescheid: Selbstständige Tätigkeit oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis.

Tipp: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Wann ist ein Antrag sinnvoll?

  • Sie wollen Rechtssicherheit, bevor die DRV von sich aus prüft
  • Sie planen, Ihre Zusammenarbeit umzustrukturieren
  • Sie haben bereits Risikofaktoren identifiziert und wollen Klarheit
  • Vorsicht: Wenn Sie sicher sind, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, kann der Antrag Nachteile haben

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.