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Team-Integration

Integration in feste Teams — wenn der Freelancer von Angestellten nicht zu unterscheiden ist.

Die Integration in feste Team-Strukturen (Scrum-Team, Abteilung, Projekt-Team) ist einer der stärksten Indikatoren für Scheinselbstständigkeit in der IT-Branche.

Kritisch wird es, wenn: - Der Freelancer dieselben Meeting-Pflichten hat wie Angestellte - Er im Scrum-Team als vollwertiges Mitglied geführt wird - Er in Sprint Planning, Retrospektiven etc. eingebunden ist - Er im Organigramm auftaucht - Er von Kunden/Partnern nicht von Angestellten unterscheidbar ist

Das BSG hat klargestellt: Die tatsächliche Durchführung entscheidet, nicht der Vertrag. Auch wenn im Vertrag "selbstständige Tätigkeit" steht — wird der Freelancer wie ein Angestellter behandelt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor.

Indikatoren für Scheinselbstständigkeit

  • Festes Teammitglied (Sprint-Team, Abteilung)
  • Gleiche Meeting-Pflichten wie Angestellte
  • Im Organigramm geführt
  • Nicht von Angestellten unterscheidbar

Indikatoren für echte Selbstständigkeit

  • Eigenständige Projektarbeit
  • Klare Abgrenzung als externer Dienstleister
  • Eigener Projektbereich/Zuständigkeit

Rechtsgrundlagen

  • BSG, 28.06.2022, B 12 R 3/20 R

Beispiele

Freelancer sitzt im 6-köpfigen Scrum-Team, hat Sprint-Aufgaben, macht Retro mit → voll integriert

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.