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Arbeitszeit und Zeitvorgaben

Feste Arbeitszeiten oder Kernarbeitszeiten — wer nicht frei über seine Zeit verfügt, ist weisungsgebunden.

Zeitliche Weisungsgebundenheit liegt vor, wenn der Auftraggeber die Arbeitszeiten vorgibt. Das reicht von Kernarbeitszeiten über Schichtpläne bis zu der Erwartung, zu bestimmten Zeiten erreichbar zu sein.

Wichtig: Auch wenn im Vertrag "freie Zeiteinteilung" steht — entscheidend ist die gelebte Praxis. Wenn der Freelancer faktisch immer 9-17 Uhr arbeiten muss, liegt eine Zeitweisung vor.

Abgrenzung: Sachlich begründete Terminvorgaben (z.B. Kundentermine, Deadlines) sind unproblematisch. Problematisch wird es, wenn die Zeitvorgaben die gesamte Arbeitsorganisation betreffen.

Indikatoren für Scheinselbstständigkeit

  • Feste Arbeitszeiten (z.B. 9-17 Uhr)
  • Kernarbeitszeiten mit Anwesenheitspflicht
  • Schichtpläne
  • Erwartete ständige Erreichbarkeit
  • Urlaubsanträge stellen müssen

Indikatoren für echte Selbstständigkeit

  • Freie Zeiteinteilung
  • Nur Deadline-basierte Vorgaben
  • Flexible Arbeitszeiten

Rechtsgrundlagen

  • BSG, 14.03.2018, B 12 KR 12/17 R

Beispiele

IT-Freelancer muss 9:30 Uhr im Standup sein, 17 Uhr "Feierabend machen" → Zeitweisung

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.