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Vertragsgestaltung

Richtige Verträge schützen — worauf Freelancer bei Werk- und Dienstverträgen achten müssen.

Die Vertragsgestaltung ist der erste Schutzwall gegen Scheinselbstständigkeit. Allerdings gilt: Die gelebte Praxis zählt mehr als der Vertrag. Ein perfekter Vertrag schützt nicht, wenn die Realität anders aussieht.

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: - Werkvertrag (§ 631 BGB): Schuldet ein konkretes Ergebnis (Werk). Stärkster Schutz vor Scheinselbstständigkeit. - Dienstvertrag (§ 611 BGB): Schuldet eine Tätigkeit, kein Ergebnis. Risikoreicher, aber in vielen Branchen üblich. - Arbeitsvertrag (§ 611a BGB): Weisungsgebundene Tätigkeit. Genau das, was vermieden werden soll.

Wichtige Vertragsklauseln: - Ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung - Keine Weisungsrechte bzgl. Zeit, Ort, Methode - Recht, Aufträge abzulehnen - Recht, eigene Mitarbeiter/Subunternehmer einzusetzen - Keine Exklusivitätsklausel - Haftung/Gewährleistung für Ergebnisse - Klare Abgrenzung zu Arbeitsverträgen

Warnung: "Scheinselbstständigkeits-Klauseln" im Vertrag (z.B. "Der Auftragnehmer bestätigt, selbstständig zu sein") haben keinerlei Schutzwirkung.

Rechtsgrundlagen

  • § 631 BGB — Werkvertrag
  • § 611 BGB — Dienstvertrag
  • § 611a BGB — Arbeitsvertrag

Beispiele

Vertrag sagt "selbstständig", Praxis zeigt tägliche Anwesenheitspflicht → Vertrag irrelevant

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.